Laika Kosmo L409 Automatik
L409 - 4.250kg
04.07.2026 - 11.07.2026
- Gudensberg
- 4 Schlafplätze
- 4 Sitzplätze
Mietpreis:
ab 623,00 €/Woche
Buchungsanfrage
Autohaus Groth e. K.
Herr Groth01725603737
Lattingsgarten 8
34281 Gudensberg
www.autohaus-groth.de
Vermietfahrzeuge
Beschreibung und Details
Kalender
Alle Fahrzeugdaten im Überblick: |
|
|---|---|
| Kategorie: | Teilintegriert |
| Hersteller: | Laika |
| Modell: | Kosmo L409 Automatik |
| Gesamtlänge: | 7,40 m |
| Nutzlänge: | 7,00 m |
| Breite: | 2,32 m |
| Höhe: | 2,95 m |
| techn. zul. Gesamtmasse: | 4.250 kg |
| Erstzulassung: | 18.02.2026 |
| Leistung: | 103 kW |
| Krafstoff: | Diesel |
| Getriebe: | Automatik |
| Umweltplakette: | grün (4) |
| Farbe: | weiss |
Bemerkungen |
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|---|---|
Teil-Integrierter für bis zu 4 Personen **** Aufbau ist neutral ohne Miet - Werbung **** Dieser Teil-Integrierter LAIKA KOSMO L409, 140 Automatik mit 7,40 Meter Länge, Platz für bis zu 4 Personen und toller Ausstattung wie z.B. Smart - TV, Multimediasystem, Rückfahrkamera, Freisprecheinrichtung, Bluetooth, Solaranlage, Markise u.v.m. Fiat Ducato, 2,2 Diesel 103 KW (140 PS) Euro 6, 9-Gang Automatikgetriebe, Außenlänge 7,40 Meter, zulässiges Gesamtgewicht 4.250 KG Neufahrzeug, mit Erstzulassung im Februar 2026 Ausstattung: - Klimaanlage im Fahrerhaus - Standheizung TRUMA Combi 6E mit digitalem Bedienpanel inkl. Heizfunktion mit Elektro - Multimediasystem Zenec " mit Farbbildschirm inkl. Apple CarPlay und Android Auto - Navigationssystem über Apple CarPlay und Android Auto - Rückfahrkamera mit Anzeige im Radiodisplay - Markise Thule Omnistor 5200 - 16" Alufelgen - Multifunktions - Lederlenkrad - Fahrerhaus-Verdunklung - Verdunklung an allen Fenstern - Fliegenschutz an der Aufbautüre - Fliegenschutz an allen Fenstern - Tempomat - großer Kühlschrank mit separaten Gefrierfach ( GAS / 12V / 230V ) - Solaranlage 115 W - L - Dinette - Sitzgruppe - Bettumbau auf Sitzgruppe - Frischwasser: 100 Liter / Abwasser: 90 Liter u.v.m. |
Unser Fahrzeug bietet folgende Ausstattung: |
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|---|---|
| Fahrzeugausstattung | Heckgarage Lederlenkrad Markise Multifunktionslenkrad Navigationssystem Partikelfilter Regensensor Servolenkung Solaranlage Zentralverriegelung |
| Tuner/Radio/TV | Audio System Bluetooth Freisprecheinrichtung iPhone / iPod Anschluss MP3 Anschluss Radio Radio DAB Tuner/Radio TV USB-Anschluss |
| Klimatisierung | Dachluke Elektrische Heizung Gasheizung Klimaanlage Fahrerhaus Standheizung |
| Tempomat | Tempomat |
| Anhängerkupplung | Anhängerkupplung fest |
| Sicherheit | ABS ESP Fahrer-Airbag Front-Airbags |
| Einparkhilfe | Einparkhilfe Rückfahrkamera |
| Sitz- und Schlafgelegenheiten | Einzelbetten Festbett Getrennter Schlafbereich Mittelsitzgruppe Seitensitzgruppe |
| Küche | Dunstabzugshaube Gefrierfach Herd Kühlschrank Spüle |
| Bad | Dusche Waschbecken WC |
| Sonstige | Fahrradträger Warmwasser Wasseranschluss Wintertauglich |
Preise
| Periode | 1. Tag (inkl. Endreinigung) | ab 2. Tag | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.06.26 - 30.09.26 | 338,00 EUR | 89,00 EUR | |||
| 01.10.26 - 31.12.26 | 338,00 EUR | 89,00 EUR |
| Periode | |
|---|---|
| 1. Tag (inkl. Endreinigung) | ab 2. Tag |
| 01.06.26 - 30.09.26 | |
| 338,00 EUR | 89,00 EUR |
| 01.10.26 - 31.12.26 | |
| 338,00 EUR | 89,00 EUR |
MIETBEDINGUNGEN
Für die Anmietung von Reise- und Freizeitmobilen gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen und sind Grundlage für den zustande kommenden Vertrag zwischen Autohaus Groth e.K. im folgenden genannt VERMIETER - und Ihnen im folgenden genannt MIETER -.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Wohnmobils wie in der Buchungsbestätigung angegeben. Der Vermieter erhält dadurch insbesondere den Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und sonstiger vertraglich vereinbarter Entgelte. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag -insbesondere die §§ 651 a-l BGB -finden keinerlei Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
1.2. Bei der Übergabe und Rücknahme wird ein Protokoll erstellt, welches Bestandteil des Mietvertrages wird und vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss.
1.3. Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über das Fahrzeug kann nur schriftlich - durch Unterschrift des Mieters bestätigt - erfolgen. Der Mietvertrag kann per Post, E-Mail oder Telefax übermittelt werden.
1.4. Der Mietvertrag kommt zwischen Autohaus Groth e.K. und dem in der Buchungsbestätigung genannten Mieter zustande. Eine Abtretung oder Übertragung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere 3. Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung von Autohaus Groth e.K. möglich.
1.5. Das Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht an 3. Personen zum Gebrauch überlassen werden.
2. Stornierung / Kündigung
2.1. Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer / Miettermin für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden.
2.2. Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sine von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.
2.3. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt an den Vermieter zurückzugeben. Sofern der Mieter das Fahrzeug selbst beim Vermieter abgeholt hat, ist er verpflichtet, das Fahrzeug zum Vermieter zurückzubringen. Sofern Abholung durch den Vermieter vereinbart ist, ist das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung am vereinbarten Ort vom Mieter bereitzustellen.
2.4. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht termingerecht übergibt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß § 546 BGB in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen.
2.5. Bei Rücktritt von der Reservierung fallen folgende Stornogebühren an:
- Bis zu 50 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
- Zwischen 49 und 15 Tage 75% des Mietpreises
- ab 14 Tage und weniger vor Mietbeginn 100% des Mietpreises
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung beim Vermieter. Eine Nichtabnahme gilt als Rücktritt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung durch den Mieter.
2.6. Ein Ersatzmieter durch den Mieter kann nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters akzeptiert werden.
3. Mindestalter und Führerschein Fahrer/Mieter
3.1. Das Mindestalter der Fahrer beträgt 23 Jahre und der Fahrer muss mindestens 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, z.B. der Klasse 3 oder Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500kg oder der Klasse C1 von mehr als 3.500kg.
3.2. Ein gültiger Führerschein und Personalausweis / Reisepass müssen von dem Fahrer / Mieter bei der Übergabe vorgelegt werden und sind Voraussetzung für die Übergabe des Fahrzeugs. Bei Nichtvorlage der Dokumente kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Stornobedingungen von Punkt 2.5 findet Anwendung.
4. Mietpreise und Zahlungsbedingungen
4.1. Der Mietpreis wird durch die aktuell gültige Preisliste festgelegt und wird in der Buchungsbestätigung bestätigt. Es gelten aktuell Freikilometer für die Gesamtmietdauer. Sonstige Kosten und Gebühren ( Kraftstoff - auch Ad Blue -, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz-, sowie Fährkosten wie auch Bußgelder und sonstige Strafgebühren müssen vom Mieter komplett getragen werden.
4.2. Zur Bestätigung der Buchung ist die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises ( mindestens 250€ ) innerhalb 10 Tagen zu überweisen. Der restliche Mietpreis ist spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf das Konto des Mieters zu überweisen. Der Vermieter kann bei nicht fristgerechter Zahlung nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Frist vom Mietvertrag zurücktreten. Die Stornobedingungen, Punkt 2.5. finden dann Anwendung. Gesonderte Anzahlungsvereinbarungen müssen im Mietvertrag schriftlich bestätigt werden.
4.3. Das Wohnmobil wird vollgetankt dem Mieter übergeben und muss auch wieder vollgetankt zurückgegeben werden. Nachtanken werden zusätzlich zu den aktuellen Kraftstoffpreisen zzgl. einer Gebühr von 30€ berechnet.
4.4. Die Tagesmiete richtet sich nach unterschiedlichen Saisonzeiten und wird durch die aktuelle Preisliste geregelt. Der Tag der Übergabe und der Tag der Rücknahme werden als 1/2 Miettag berechnet, sofern das Fahrzeug fristgerecht zurück geben wurde. Ausgenommen nur, wenn die Mindestdauer für die jeweilige Saison durch diese Regelung unterschritten wird. In diesem Fall werden der Übergabetag und Rückgabetag als voller Tag berechnet.
4.5. Bestandteil ein jeder Buchung ist die Berechnung einer Servicepauschale ( Preis lt. aktueller Preisliste ), die folgendes beinhaltet:
- Einweisung in das gesamte Fahrzeug
- 1. Füllung Gasflasche
- Toilettenchemie
4.6. Eine Kaution in Höhe von 1.500€ muss vor Übergabe auf das angegebene Konto - üblicherweise zusammen mit der fälligen Restzahlung überwiesen werden. In Ausnahmefällen kann die Kaution auch bei Übergabe bar übergeben werden. Hierzu muss die Zustimmung des Vermieters erfolgen.
4.7. Bei ordnungs- und vertragsgemäßer Rückgabe und finalen Abrechnung wird die Kaution zurückerstattet. Alle Zusatzkosten ( z.B. Reinigungskosten, Toilettenreinigung, Betankungskosten, Schäden, etc. ) werden mit der Kaution verrechnet, sofern der Mieter diese Kosten tragen muss. Bei einem Schaden kann der Vermieter die Reparaturkosten auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Die Kaution kann vom Vermieter bis zur Klärung der Höhe der Kosten und der Kostentragungspflicht zurückbehalten werden.
5. Versicherung
5.1. Das Wohnmobil ist gemäß den geltenden Bedingungen für Kraftfahrversicherung wie folgt versichert:
- Kraftfahrt - Haftpflichtversicherung mit Deckungssummer 100 Mio. Euro für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden ( p.Person max. 12 Mio. Euro)
- Fahrzeugversicherung mit 1.500€ Selbstbeteiligung inkl. Fahrzeugteilversicherung mit 500€ Selbstbeteiligung. Hagelschaden mit 1.500€ SB, Diebstahl 1.500€ SB
- Schutzbrief für Panne und Unfall
6. Übergabe und Rückgabe
6.1. Das Fahrzeug wird an dem jeweils vereinbartem Termin ( mit Uhrzeit ) und am vereinbarten Ort übergeben und wieder zurückgenommen.
6.2. Der Mieter überprüft bei Übergabe zusammen mit dem Vermieter das Mietfahrzeug auf seinen schadenfreien Zustand, die korrekte Angabe des Kraftstofftanks und sonstiger Füllstände, Sauberkeit im Innenraum und Außen, das Zubehör lt. Übergabeprotokoll sowie das Vorhandensein der Umweltplakette. Vom Mieter festgestellte Schäden, Verschmutzungen, fehlende Teile und ungenügende Füllstände werden dem Vermieter angezeigt und durch den Vermieter auf dem Übergabeprotokoll vermerkt.
6.3. Der Mieter muss vor Fahrantritt einer ausführlichen Einweisung des gesamten Fahrzeuges teilnehmen. Der Vermieter kann die Übergabe verweigern, bis die Einweisung erfolgt ist. Das erstellte Protokoll über den Zustand des Fahrzeuges wird von beiden Seiten unterschrieben.
6.4. Bei Rückgabe des Fahrzeuges wird ein Rückgabeprotokoll erstellt, wo abschließend eine Überprüfung des Fahrzeuges vorgenommen wird. Das Rückgabeprotokoll ist wieder von beiden Seiten zu unterzeichnen. Schäden, die im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt sind, aber bei der Rückgabe festgestellt wurden, sind vom Mieter zu tragen.
6.5. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbartem Rückgabezeitpunkt am vereinbartem Rückgabeort von innen, besenrein gereinigt und in den protokollierten Zustand lt. Übergabeprotokoll an den Mieter zurück zu geben. Sollten die Toilette nicht geleert und / oder nicht gereinigt sein, muss der Mieter eine Reinigungspauschale lt. aktueller Preisliste zahlen. Bei ungenügender Innenreinigung, werden auch Zusatzkosten lt. aktueller Preisliste berechnet.
6.6. Fehlende und / oder beschädigte Gegenständer werden dem Mieter berechnet, sofern der Mieter den Schaden oder Verlust zu vertreten hat.
6.7. Bei verspäteter Rückgabe des Fahrzeugs ( auch bei nicht - Beachtung der vereinbarten Uhrzeit ) ist der Vermieter berechtigt ein weiteres Nutzungsentgelt in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu berechnen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt. Der Mieter haftet nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
6.8. Die Mietzeit kann nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters verlängert werden. Die Berechtigung des Mieters zur Nutzung des Fahrzeuges gilt nur für die vereinbarte Nutzungsdauer. Der Mietvertrag verlängert sich grundsätzlich nicht automatisch durch Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit, auch ohne, dass der Vermieter diesem ausdrücklich widerspricht.
6.9. Der Vermieter behält sich das Recht vor eine Strafanzeige zu stellen, für den Fall, dass der Mieter trotz ausdrücklicher Aufforderung zur Rückgabe des Fahrzeuges, diesem nicht nachkommt. Alle hierbei entstandenen Kosten trägt der Mieter.
7. Ersatzfahrzeuge
7.1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, für den Fall, dass das gebuchte Wohnmobil nicht zur Verfügung gestellt werden kann, ein in Ausstattung und Größe vergleichbares Wohnmobil bereitzustellen. Sollte ein kleineres Wohnmobil dem Mieter angeboten werden, wird die Differenz des Mietpreises erstattet. Dem Mieter entstehen dadurch keine zusätzlichen Mietkosten. Gleiches gilt auch, wenn das gebuchte Wohnmobil ohne Verschulden des Mieters zerstört wird oder es abzusehen ist, dass eine Fahrzeugnutzung wegen einer Beschädigung, die der Mieter nicht verschuldet hat, unangemessen lang unmöglich sein wird. Eine Kündigung nach §543 Abs. 2 Nr.1 BGB ist hierbei ausgeschlossen, es sei denn, es kann kein Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden, es verzögert sich oder wird durch den Vermieter verweigert. Einstehende höhere Zusatzkosten, wie z.B. Fähr- und Mautkosten sowie Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter kann ein größeres Ersatzfahrzeug aufgrund berechtigter Interessen ablehnen.
7.2. Wenn das Fahrzeug durch Verschulden des Mieters zerstört oder die Nutzung ist absehbar eingeschränkt und / oder unmöglich, kann der Vermieter die Stellung eines Ersatzfahrzeuges verweigern. Eine Kündigung des Mieters nach §543 Abs.2 Nr. 1 BGB ist in diesem Fall ausgeschlossen.
8. Verbotene Nutzung / Sorgfaltspflicht
8.1. Das Wohnmobil darf nur von den Mietern gefahren werden, die in der Buchungsbestätigung angegeben worden sind ( Ausnahme: Notfall ). Der Mieter ist verpflichtet bei der Übergabe des Wohnmobils persönlich zu erscheinen. Der Mieter und alle zugelassenen Fahrer müssen ihre Namen mit Anschrift, gültigen Führerscheine und Personalausweise ( oder Reisepass ) bei Autohaus Groth e.K. hinterlegen.
8.2. Der Mieter darf das Fahrzeug nur an einen weiteren Fahrer überlassen, wenn dieser zum Zeitpunkt der Nutzung fahrtüchtig ist und über eine gültige Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug verfügt. Bitte beachten Sie, dass für manche Fahrzeuge mit Gesamtgewicht über 3.500kg die Führerscheinklasse C1 notwendig ist. Der Fahrer muss über die Mietbedingungen Hinweise zum Fahrzeug informiert sein.
8.3. Der Mieter verpflichtet sich das Fahrzeug regelmäßig zu überprüfen, insbesondere einen verkehrssicheren Zustand, die Ölstandkontrolle, Wasserstand, Reifendruck und Verwendung des vorgeschriebenen Kraftstoffes. Ein schonender und sachgemäßer Umgang den Vorgaben entsprechend wird vorausgesetzt, sowie ist das Fahrzeug ordnungsmäßig abzuschließen. Hierzu zählt auch, dass das Lenkradschloss beim Verlassen des Fahrzeuges eingerastet wird und alle Fenster geschlossen sind. Beim Verlassen des Fahrzeuges muss der Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere mitgenommen werden und für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden
8.4. Folgende Verwendung des Fahrzeuges ist streng untersagt:
- Motorsportveranstaltungen, Festivals und vergleichbare Events
- Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen
- Bei Straftaten und / oder Zollvergehen
- Weitervermietung und Leihe
- Nutzungen mit übermäßiger Beanspruchung
- Gewerbliche Personen- oder Fernverkehrsbeförderung
- Fahrschulfahrten, Fahrten im Gelände ( Offroad, Waldwege, Strand etc. )
8.5. Fahrten in Krisengebiete sind streng untersagt. Reisen mit dem Wohnmobil ins EU-Ausland sind grundsätzlich erlaubt. Fahrten in folgende Länder sind streng untersagt: Russland, Weißrussland, Ukraine, Bulgarien, Moldawien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Der Mieter ist verpflichtet sich über die Verkehrsvorschriften und Gesetzte der besuchten Länder sowie Transitländer während der Mietdauer eigenständig zu informieren und die Vorschriften der jeweiligen Länder einzuhalten.
8.6. Notwendige Reparaturen währen der Mietdauer, die notwendig sind, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit wiederherzustellen, dürfen vom Mieter bis Gesamtkosten 150€ ohne Nachfrage beim Vermieter bei einer Fachwerkstatt beauftragt werden. Alle anderen Reparaturen dürfen nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter beauftragt werden. Eine Erstattung durch den Vermieter kann nur nach Vorlage der Nachweise und Originalbelege erfolgend, sofern der Mieter nicht für den der Reparatur zugrunde liegenden Defekt den Vorgaben der Mietbedingungen entsprechend haftet. Die Austauschteile müssen für die Erstattung vorgelegt werden, wenn dies zumutbar ist.
8.7. Technische Veränderungen am Fahrzeug sowie optische Änderungen wie Lackierung, Aufkleber, Folienkaschierung durch den Mieter sind streng untersagt.
8.8. Haustiere nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt. Die Tiere müssen in entsprechenden Sicherungseinrichtungen mitgenommen werden. Der Vermieter hat das Recht eine zusätzliche Sonderreinigung des Innenraums zu berechnen, für den Fall, dass der Innenraum nach Tier riecht und / oder Tierhaare und / oder Tierausscheidungen entfernt werden müssen. Die Berechnung erfolgt nach Aufwand. Sollte es durch die aufwendige Zusatzreinigung zu Nichtvermietbarkeit des Wohnmobils kommen und es zu einem Mietausfall kommen, wird dies ebenso mit dem vereinbarten Mietzins pro Ausfalltag an den Mieter berechnet.
8.9. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in zulässigen und geeigneten Kindersitzen ( §21 StVO ) mitgenommen werden.
8.10. Der Mieter kann vom Vermieter bei jeglichen Zuwiderhandlungen von weiteren Anmietungen ausgeschlossen werden.
8.11. Maximale Belastung des Heckfahrradträgers: 60 kg bei maximal 3 Fahrrädern
9. Schadenfall oder Unfall
9.1. Bei Unfällen oder Schäden ( Brand, Diebstahl, Wild oder sonstiges ) muss vom Mieter / Fahrer unverzüglich die Polizei und der Vermieter benachrichtigt werden und der Unfall / Schaden gemeldet werden. Der Mieter hat die Pflicht zur Aufklärung des Geschehens und muss darf sich nicht unerlaubt strafrechtlich relevant vom Unfallort entfernen. ( §142 STGB ). Alle Schäden mit allen Einzelheiten, die bei selbstverschuldetem Unfall ohne Mitwirkung Dritter entstehen, sind alle schriftlich ( mit Skizze ) aufzunehmen und unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Unterlässt der Mieter dies zu erstellen, aus welchem Grund auch immer und weigert sich die Versicherung den Schaden zu regulieren, ist der Mieter voll schadenersatzpflichtig. Der Unfall- und Schadenbericht muss alle Namen und Anschriften aller Beteiligten und möglicher Zeugen, amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Fotoaufnahmen vom Schaden enthalten. Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen vom Mieter nicht anerkannt werden.
9.2. Der Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse am Fahrzeug sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.
10. Haftung des Vermieters
10.1. Der Vermieter haftet für reine Verschleißschäden, die der Mieter nicht schuldhaft verursacht hat. Schäden, die dem Mieter oder seinen Mitfahrern entstehen, sind hiervon ausgeschlossen. Schadenersatz wegen eingeschränkter Nutzung durch eingefrorene Leitungen sind ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung bleibt davon unberührt.
10.2. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gegenstände und Sachen, die bei Rückgabe des Wohnmobils zurückgelassen / vergessen wurden.
11. Haftung des Mieters
11.1. Der Mieter haftet bei einem von ihm oder einem berechtigten Fahrer verschuldeten Unfallschaden mit einer Selbstbeteiligung von 1.500€ bei Vollkasko - Schäden, mit zusätzlichen 1.500€ bei Teilkaskoschäden pro Schaden. Der Mieter haftet unbeschränkt bei grober Fahrlässigkeit, bei durch Alkohol, Medikamenten oder Drogen bedingten Fahruntüchtigkeit, Missachtung von Durchfahrtshöhen sowie breiten und bei Fahrerflucht oder Schäden, die durch die Benutzung von nicht berechtigten Fahrern entstehen.
11.2. Schäden, die nicht von der Haftpflicht-, Vollkasko, oder Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, müssen vom Mieter voll getragen werden.
11.3. Mögliche Arbeiten zur Garantiedurchsicht des Fahrzeugs in einer Fachwerkstatt müssen vom Mieter bei Bedarf durchgeführt werden.
11.4. Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
11.5. Für Schäden durch mitgeführte Tiere am Fahrzeug oder an Dritten haftet der Mieter nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
11.6. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
11.7. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter für alle anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, die er zu vertreten hat, in vollen Umfang von der Haftung freizustellen. Eingehende Kosten - wie vorher genannt - werden vom Vermieter an den Vermieter weitergeleitet und müssen vom Mieter unverzüglich beglichen werden.
11.8. Bei ungeklärter Schuldfrage kann der Vermieter die Kaution einbehalten, bis die Schuldfrage geklärt ist.
12. Datenerhebung / Datenverarbeitung / Datennutzung
12.1. Der Vermieter erhebt, Verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters / Fahrers zum Zwecke der Abwicklung des Mietvertrages als verantwortliche Stelle im Sinne Art.6 Abs. 1a) der DSGVO.
12.2. Es können personenbezogene Daten an Behörden ( z.B. Staatsanwaltschaft ) weitergeleitet werden, sofern der Vermieter dazu gesetzlich verpflichtet ist.
12.3. Eine Übermittlung an sonstige Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist.
12.4. Die Mietfahrzeuge von Autohaus Groth e.K. sind mit modernen, satellitengestützten Ortungssystemen ausgestattet. Mit diesem Ortungssystem können die Positionsdaten des Fahrzeuges festgestellt werden und das Fahrzeug im Alarmfall ( Diebstahl, Raub, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen siehe auch Punkt 8.5 ) zu orten und gegebenenfalls stillzulegen. Sollten dabei personenbezogene Daten erhoben werden, nutzt der Vermieter diese Ausschließlich zum Zwecke der Ortung und Stilllegung des Wohnmobils.
13. Zusatzbestimmungen COVID 19
13.1. Das Wohnmobil darf nur durch die vor Beginn des Mietzeitraums namentlich genannten Personen genutzt werden. Alle Personen sind dem Vermieter zu nennen.
13.2. Das Betreten des Wohnmobils von Personen, die nicht unter 13.1. genannt wurden, ist verboten.
13.3. Die Benutzung des Wohnmobils ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erlaubt, sofern das jeweilige Bundesland die private Nutzung zu touristischen Zwecken zulässt. Eine Reise in ein anderes Land der Europäischen Union ist entgegen Satz 1 nur dann gestattet, wenn dieses Land dies ausdrücklich erlaubt. Müssen bei einer Fahrt weitere Länder durchquert werden, ist dies nur gestattet, wenn die zu durchquerenden Länder dies ebenfalls ausdrücklich erlauben. Der Mieter hat die Nutzung in eigener Verantwortlichkeit unmittelbar vor Antritt der Reise zu prüfen. Entstehen durch die unerlaubte Nutzung des Mieters dem Vermieter Kosten, müssen diese durch den Mieter uneingeschränkt ersetzt werden.
13.4. Bei der Übergabe / Rückgabe des Wohnmobils darf nur eine Person zusätzlich das Wohnmobil betreten. Während der Übergabe / Rückgabe ist ein Mund / Nasenschutz zu tragen und auf die Abstandsregelung zu achten. Das Außengelände darf nur von maximal 2 zusätzlichen Personen betreten werden.
13.5. Sollte ein Mieter / Mitreisender Symptome der Covid-19 Erkrankung vor Beginn der Reise, während der Reise oder bis 14 Tage nach Reiseende zeigen, so ist dies dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen. Zeigt der Mieter oder einer der Mitreisenden bereits vor Beginn der Reise Symptome der COVID 19 Krankheit, so teilen sie uns dies bitte ausschließlich telefonisch oder per Mail mit. Ein Reiseantritt ist in diesem Fall leider nicht möglich. Sollten sie bis zu 14 Tage vor Beginn der Reise wissentlich Kontakt mit einer positiv getesteten Person gehabt haben, so teilen sie uns dies bitte ausschließlich telefonisch oder per Mail mit. Ein Reiseantritt ist in diesem Fall nicht möglich. Haben sie währen ihrer Reise Kontakt mit einer positiv getesteten Person gehabt, ist der Vermieter ebenfalls entsprechend zu Informieren. In diesem Fall werden wir die Rückgabe des Wohnmobiles gesondert absprechen, um entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
13.6. Die Vertragsbedingung von Punkt 2 Stornierung / Kündigung gelten uneingeschränkt auch für den Fall, dass ein Mieter und / oder alle Mieter aufgrund einer COVID 19 Erkrankung die Reise nicht antreten dürfen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, die auch solche Fälle mit abdeckt. Nicht alle Reiserücktrittsversicherungen decken solche Fälle ab!
13.7. Sollte eine Reise mit dem Wohnmobil zum Zeitpunkt des Mietbeginns grundsätzlich aufgrund bestimmter Pandemie - Bedingungen, die auf Bundes- oder Landesebene der Bundesrepublik Deutschland erlassen wurden ( Ausgangs‐, Kontakt‐ oder Reisebeschränkungen innerhalb Deutschlands bzw. Ihres Bundeslandes zum Zeitpunkt des Mietbeginns z.B. Lockdown, Übernachtungsverbot, Schließung von Campingplätzen etc. ) nicht möglich sein, bieten wir eine kostenfreie Umbuchung auf einen späteren freien Zeitpunkt an. Eine kostenfreie Stornierung kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter dies aus Kulanz anbietet und am Wohnort des Mieters oder Abholort des Vermieters eine Übergabe des Fahrzeugs und Nutzung des Fahrzeugs gesetzlich verboten ist. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu, falls der oben beschriebene Fall eintritt und wir finden eine gemeinsame Lösung!
13.8. Achten sie stets auf die aktuellen Regelungen zum Umgang mit COVID 19 wie zum Beispiel:
- Grundsätzliche Pflichten
- Aufenthalt im öffentlichen Bereich
- Umgangsbeschränkungen
- Einhaltung der Hygienevorschriften, wie Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Abstandsregeln, Niesetikette, Reinigungs- und Desinfektionsvorschriften.
14. Schlussbestimmung
14.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
14.2. Änderung der Mietbedingungen und Zusatzvereinbarungen erfordern der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Erklärungen Dritter haben keinen Einfluss, vor allem keine bindende Wirkung auf das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter.
14.3. Für den Vertrag zwischen Vermieter und Mieter gilt ausschließlich deutsches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages, ergänzend und hilfsweise gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
14.4. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
14.5. Ist der Mieter ein Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters für alle Ansprüche, die sich aus der aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand: April 2026















































