Karmann Karman Dexter 580

komplett ausgestattet

27.06.2026 - 04.07.2026

  • Stadtlohn
  • 2 Schlafplätze
  • 2 Sitzplätze
Mietpreis:

ab 763,00 €/Woche

Buchungsanfrage

Haskert Lichttechnik GmbH

Herr Haskert
02563 4042116
Thyssenstr. 11
     48703 Stadtlohn
www.haskert.de

Vermietfahrzeuge

Beschreibung und Details

Kalender

Alle Fahrzeugdaten im Überblick:

Kategorie:Kastenwagen
Hersteller:Karmann
Modell:Karman Dexter 580
Gesamtlänge:6,50 m
Nutzlänge:6,00 m
Breite:2,05 m
Höhe:2,80 m
techn. zul. Gesamtmasse:3.500 kg
Erstzulassung:27.02.2026
Leistung:121 kW
Krafstoff:Diesel
Getriebe:Handschaltung
Umweltplakette:grün (4)
Farbe:grau

Bemerkungen

Entspannter kann der Urlaub kaum beginnen: Keine Anfahrt zum Flughafen oder Bahnhof, keine ewigen Wartezeiten am Check-In oder auf den Gleisen – Ihr bestimmt, wann ihr abfahrt und wo die Reise hinführt.

Unsere Fahrzeuge sind voll ausgestattet mit Camping- und Kochequipment – und das ganz ohne Aufpreis.

Unser Fahrzeug bietet folgende Ausstattung:

Fahrzeugausstattung Heckgarage
Lichtsensor
Markise
Multifunktionslenkrad
Navigationssystem
Partikelfilter
Regensensor
Servolenkung
Zentralverriegelung
Tuner/Radio/TV Audio System
Bluetooth
Freisprecheinrichtung
iPhone / iPod Anschluss
MP3 Anschluss
Radio DAB
SAT - Anlage
TV
USB-Anschluss
Klimatisierung Dachluke
Dieselheizung
Elektrische Heizung
Klimaanlage
Klimaanlage Fahrerhaus
Standheizung
Tempomat Tempomat
Anhängerkupplung Anhängerkupplung abnehmbar
Anhängerkupplung schwenkbar
Sicherheit ABS
ESP
Fahrer-Airbag
Front- und Seiten-Airbags
Front-, Seiten- und weitere Airbags
Front-Airbags
Reifendruckkontrolle
Einparkhilfe 360°-Kamera
Einparkhilfe
Einparkhilfe Hinten
Einparkhilfe Vorne
Rückfahrkamera
Küche Gefrierfach
Geschirrset
Grill-Funktion
Herd
Kühlschrank
Spüle
Bad Außendusche
Dusche
Waschbecken
WC
Sonstige 2. Versogungsbatterie
All-inclusive
Campingset
Fahrradträger
Warmwasser
Wasseranschluss
Wintertauglich

Preise

Periode 1. Tag (inkl. Endreinigung)   ab 2. Tag  
01.04.26 - 30.06.26 VS 358,00 EUR   109,00 EUR  
01.07.26 - 31.08.26 Hauptsaison 368,00 EUR   119,00 EUR  
01.09.26 - 31.10.26 Nebensaison 358,00 EUR   109,00 EUR  
01.11.26 - 31.03.27 Zwischensaison 348,00 EUR   99,00 EUR  
Periode
1. Tag (inkl. Endreinigung)   ab 2. Tag  
01.04.26 - 30.06.26 VS
358,00 EUR   109,00 EUR  
01.07.26 - 31.08.26 Hauptsaison
368,00 EUR   119,00 EUR  
01.09.26 - 31.10.26 Nebensaison
358,00 EUR   109,00 EUR  
01.11.26 - 31.03.27 Zwischensaison
348,00 EUR   99,00 EUR  

Allgemeine Mietbedingungen für Wohnmobile / Camper

Vermieter:
HASKERT LICHTTECHNIK GmbH
Thyssenstr. 11
48703 Stadtlohn
Deutschland

Vertreten durch:
Geschäftsführer Stefan Haskert

Handelsregister:
Amtsgericht Coesfeld, HRB 13543

USt-IdNr.:
DE 280978171

1. Vertragsgegenstand

Der Vermieter vermietet an den Mieter das im Mietvertrag bezeichnete Wohnmobil einschließlich der vereinbarten Ausstattung, Fahrzeugpapiere, Schlüssel und Zubehörteile.

Grundlage des Mietverhältnisses sind der Mietvertrag, das Übergabe- und Rückgabeprotokoll, die aktuelle Preisliste sowie diese Mietbedingungen.

Der Mietvertrag kommt durch Unterzeichnung des Mietvertrages, schriftliche Buchungsbestätigung oder verbindliche Online-Buchung zustande.

2. Mietdauer, Abholung und Rückgabe

Die Mietdauer ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Das Wohnmobil ist zum vereinbarten Termin am vereinbarten Übergabeort abzuholen und zurückzugeben.

Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, kann der Vermieter eine zusätzliche Nutzungsentschädigung sowie entstandene Folgeschäden berechnen.

Das Fahrzeug gilt erst dann als ordnungsgemäß zurückgegeben, wenn es persönlich vom Vermieter oder einer beauftragten Person abgenommen wurde. Ein bloßes Abstellen des Fahrzeugs ohne Abnahme erfolgt auf Risiko des Mieters.

Bei Wohnmobilvermietungen ist es üblich, Übergabe und Rückgabe mit einem Protokoll zu dokumentieren; auch größere Anbieter machen solche Protokolle zum Bestandteil des Mietvertrags.

3. Berechtigte Fahrer

Das Wohnmobil darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden.

Jeder Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse sein. Führerschein und Personalausweis sind vor Fahrzeugübergabe im Original vorzulegen.

Der Mieter haftet dafür, dass nur berechtigte, fahrtüchtige und im Mietvertrag eingetragene Personen das Fahrzeug führen.

Das Mindestalter des Fahrers beträgt:

Mindestalter: 23 Jahre

Der Fahrer muss seit mindestens:

Führerscheinbesitz seit: 5 Jahren

im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein.

4. Übergabe des Wohnmobils

Das Wohnmobil wird dem Mieter in verkehrssicherem, gereinigtem und betriebsbereitem Zustand übergeben.

Bei der Übergabe werden Zustand des Fahrzeugs, vorhandene Schäden, Kilometerstand, Tankstand, Zubehör und Ausstattung in einem Übergabeprotokoll festgehalten.

Der Mieter erhält eine Einweisung in die Bedienung des Fahrzeugs und der Campingausstattung, insbesondere Heizung, Gas, Wasseranlage, Stromversorgung, Toilette, Markise und sonstiges Zubehör.

Sichtbare Schäden oder Mängel müssen vor Fahrtantritt gemeldet und im Übergabeprotokoll dokumentiert werden.

5. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ergibt sich aus dem Mietvertrag oder der jeweils gültigen Preisliste.

Im Mietpreis enthalten sind nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen, zum Beispiel:

Fahrzeugmiete
vereinbarte Freikilometer
Einweisung
vereinbartes Zubehör
Versicherungsschutz gemäß Mietvertrag

Nicht enthalten sind insbesondere:

Kraftstoff
AdBlue
Gas, soweit nicht ausdrücklich enthalten
Mautgebühren
Fährkosten
Campingplatzgebühren
Bußgelder
Parkgebühren
Reinigungskosten, soweit vereinbart
Mehrkilometer
Schäden und Selbstbeteiligungen

Der Mietpreis ist wie folgt zu zahlen:

Anzahlung bei Buchung: 30 %
Restzahlung fällig bis: 10 Tage vor Mietbeginn

Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, kann der Vermieter nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

6. Kaution

Vor Übergabe des Fahrzeugs ist eine Kaution zu leisten.

Kaution: 1500 €

Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Schäden, Selbstbeteiligung, Reinigung, fehlendem Zubehör, Mehrkilometern, Bußgeldern, verspäteter Rückgabe oder sonstiger Forderungen.

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung des Fahrzeugs. Bei Schäden oder offenen Forderungen ist der Vermieter berechtigt, die Kaution ganz oder teilweise bis zur endgültigen Klärung einzubehalten.


7. Kilometerregelung

Im Mietpreis enthalten sind:

Freikilometer: 250 km pro Tag

Mehrkilometer werden berechnet mit:

Preis je Mehrkilometer: 0,39€

8. Versicherung und Selbstbeteiligung

Das Wohnmobil ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften haftpflichtversichert.

Zusätzlich besteht, soweit im Mietvertrag vereinbart, Teilkasko- und/oder Vollkaskoversicherung.

Die Selbstbeteiligung beträgt:

Vollkasko-Selbstbeteiligung je Schadensfall: 1500 €
Teilkasko-Selbstbeteiligung je Schadensfall: 1500 €

Der Mieter haftet je Schadensfall mindestens bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung, Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, Unfallflucht, Überlassung an nicht berechtigte Fahrer oder Verletzung der vertraglichen Pflichten kann der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. In diesem Fall haftet der Mieter auch über die Selbstbeteiligung hinaus.

9. Nutzung des Wohnmobils

Der Mieter verpflichtet sich, das Wohnmobil sorgfältig, pfleglich und sachgerecht zu behandeln.

Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr und auf hierfür geeigneten Straßen und Wegen genutzt werden.

Nicht erlaubt sind insbesondere:

Teilnahme an Motorsportveranstaltungen
Nutzung für Rennen, Tests oder Fahrsicherheitstrainings ohne Zustimmung
gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung ohne Zustimmung
Weitervermietung oder Überlassung an Dritte
Transport gefährlicher Stoffe
Nutzung für Straftaten oder Zollvergehen
Überladung des Fahrzeugs
Fahren unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
Rauchen im Fahrzeug
Mitnahme von Haustieren ohne vorherige Zustimmung

Der Mieter ist verpflichtet, die zulässige Gesamtmasse, Achslasten, Fahrzeughöhe und Fahrzeugbreite zu beachten.

Schäden durch Fehlbedienung, falsche Betankung, Überladung, Missachtung der Fahrzeughöhe oder unsachgemäße Nutzung gehen zu Lasten des Mieters.

10. Auslandsfahrten

Fahrten innerhalb Deutschlands sind erlaubt.

Auslandsfahrten sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig.

Erlaubte Länder:

Nicht erlaubt sind Fahrten in Kriegs- oder Krisengebiete sowie in Länder, für die kein Versicherungsschutz besteht.

Alle im Ausland entstehenden Kosten, zum Beispiel Maut, Vignetten, Bußgelder, Abschleppkosten oder Sicherstellungen, trägt der Mieter.

11. Kraftstoff, AdBlue, Gas und Betriebsstoffe

Das Wohnmobil wird mit folgendem Kraftstoffstand übergeben:

Tankregelung: voll/voll

Der Mieter hat das Fahrzeug mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückzugeben, mit dem er es übernommen hat.

Bei fehlendem Kraftstoff oder AdBlue werden die Kosten für Nachbetankung zuzüglich Bearbeitungsgebühr berechnet.

Betriebsstoffe wie Motoröl, Kühlmittel und AdBlue sind während der Mietzeit vom Mieter zu kontrollieren und bei Bedarf nachzufüllen. Nur vom Hersteller freigegebene Betriebsstoffe dürfen verwendet werden.

Gasflaschen werden wie folgt geregelt:

Gasregelung: 11KG Flasche voll incl.

12. Reinigung, Toilette und Abwasser

Das Wohnmobil ist bei Rückgabe innen sauber, besenrein und vollständig entleert zurückzugeben.

Vor Rückgabe sind insbesondere:

Abwassertank zu entleeren
Toilettenkassette zu entleeren und zu reinigen
Müll zu entfernen
Kühlschrank zu leeren und zu reinigen
Geschirr und Zubehör gereinigt zurückzugeben
grobe Verschmutzungen zu entfernen

Wird das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß gereinigt oder mit nicht entleerter Toilette bzw. nicht entleertem Abwassertank zurückgegeben, kann der Vermieter Reinigungskosten berechnen.

Innenreinigung bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe: 150 €
Toilettenreinigung / Entleerung: 150 €
Abwassertank nicht entleert: 25 €
Starke Verschmutzung nach Aufwand: 60 €/Stunde

13. Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.

Haustiere erlaubt: nein

Der Mieter haftet für alle durch Tiere verursachten Schäden, Verschmutzungen, Gerüche und zusätzlichen Reinigungskosten.

14. Rauchen

Das Rauchen im Wohnmobil ist nicht gestattet.

Bei Verstoß kann der Vermieter eine Sonderreinigung sowie Kosten für Geruchsbeseitigung, Wertminderung oder Nutzungsausfall berechnen.

Pauschale bei Rauchverstoß: 500 €

Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

15. Schäden, Unfall und Panne

Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet:

unverzüglich die Polizei zu verständigen,
den Vermieter sofort zu informieren,
Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungsdaten Beteiligter aufzunehmen,
Fotos vom Schaden und Unfallort zu machen,
keinen Schuldanerkenntnissen zuzustimmen,
einen Unfallbericht vollständig auszufüllen,
alle Unterlagen an den Vermieter weiterzugeben.

Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Beteiligung Dritter.

Bei Pannen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragt werden, außer es handelt sich um eine zwingend notwendige Notreparatur zur Gefahrenabwehr oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.

Erstattungsfähige Reparaturkosten werden nur gegen Vorlage ordnungsgemäßer Rechnungen erstattet.

16. Verhalten bei technischen Problemen

Der Mieter ist verpflichtet, Warnleuchten, ungewöhnliche Geräusche, austretende Flüssigkeiten, Reifendruckverlust, Überhitzung oder sonstige technische Auffälligkeiten sofort zu beachten.

Bei Weiterfahrt trotz Warnanzeige oder erkennbarem Defekt haftet der Mieter für daraus entstehende Folgeschäden.

17. Zubehör und Ausstattung

Das überlassene Zubehör wird im Übergabeprotokoll dokumentiert.

Dazu können gehören:

Campingmöbel
Stromkabel
Adapter
Auffahrkeile
Wasserschlauch
Gasflaschen
Geschirr
Fahrradträger
Markise
Navigationsgerät
Schlüssel und Fernbedienungen

Fehlendes, beschädigtes oder stark verschmutztes Zubehör wird dem Mieter berechnet.

18. Markise, Fahrradträger und Sonderausstattung

Markise, Fahrradträger, Anhängerkupplung und sonstige Sonderausstattung dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

Die Markise ist bei Wind, Regen, Sturm, Abwesenheit und nachts einzufahren. Schäden durch unsachgemäße Nutzung der Markise trägt der Mieter.

Der Fahrradträger darf nur innerhalb der zulässigen Traglast genutzt werden. Der Mieter ist für ordnungsgemäße Befestigung und Sicherung der Ladung verantwortlich.

19. Verkehrsverstöße, Maut und Bußgelder

Der Mieter trägt alle während der Mietzeit verursachten Bußgelder, Verwarnungen, Mautgebühren, Parkgebühren und sonstigen Kosten.

Der Vermieter ist berechtigt, für die Bearbeitung solcher Vorgänge eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

Bearbeitungsgebühr je Vorgang: 60 €

20. Stornierung durch den Mieter

Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten.

Im Falle einer Stornierung werden folgende Stornokosten berechnet:

bis 50 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
bis 1 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
am Tag der Anmietung / bei Nichtabholung: 95 % des Mietpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Viele Wohnmobilvermieter arbeiten mit gestaffelten Stornokosten, die mit Nähe zum Mietbeginn steigen.

21. Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:

der Mieter den Mietpreis oder die Kaution nicht rechtzeitig zahlt
der Mieter falsche Angaben macht
kein gültiger Führerschein vorgelegt wird
der Mieter nicht fahrtüchtig erscheint
das Fahrzeug durch Unfall, technischen Defekt oder höhere Gewalt nicht verfügbar ist
eine ordnungsgemäße Vermietung aus Gründen unmöglich ist, die der Vermieter nicht zu vertreten hat

Ist das gebuchte Fahrzeug nicht verfügbar, kann der Vermieter dem Mieter ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug anbieten. Nimmt der Mieter dieses nicht an, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur, wenn der Vermieter die Nichtverfügbarkeit zu vertreten hat.

22. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietzeit entstehen, soweit diese nicht durch eine Versicherung gedeckt sind.

Der Mieter haftet insbesondere für:

Schäden durch Fehlbedienung
Schäden durch falsche Betankung
Schäden durch Überladung
Schäden am Innenraum
Schäden an Markise, Fahrradträger und Zubehör
Reifenschäden, soweit nicht versichert
Glas- und Steinschlagschäden im Rahmen der Selbstbeteiligung
Schäden durch Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe
Schäden durch unsachgemäße Nutzung der Campingtechnik
Verlust von Schlüsseln, Papieren oder Zubehör
Schäden durch nicht erlaubte Fahrer
Schäden durch Haustiere oder Rauchen

Bei mehreren Schäden kann die Selbstbeteiligung je Schadensfall mehrfach anfallen.

23. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Eine Haftung für Gegenstände, die der Mieter im Fahrzeug zurücklässt, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

24. Datenschutz

Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zur Durchführung des Mietvertrages, zur Zahlungsabwicklung, zur Schadensabwicklung, zur Bearbeitung von Bußgeldern und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.

25. Verbraucherschlichtung

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, ob er bereit oder verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese Information gehört bei Unternehmen mit Website und/oder AGB regelmäßig in die Verbraucherinformationen bzw. AGB.

Formulierung, wenn keine Teilnahme gewünscht ist:

Der Vermieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

26. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Textform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Vermieters.

Anlage:
Kaution 1.500 €
Vollkasko-Selbstbeteiligung 1.500 € je Schadensfall
Teilkasko-Selbstbeteiligung 1.500 € je Schadensfall
Freikilometer 250 km pro Tag
Mehrkilometer 0,39 € pro km
Mindestalter 23 Jahre
Führerscheinbesitz mind. 5 Jahre
Anzahlung 30 % bei Buchung
Restzahlung 14 Tage vor Mietbeginn
Nicht entleerte Toilette 150 €
Innenreinigung bei Verstoß 150 €
Rauchverstoß 500 € Sonderreinigung/Wertminderung vorbehalten
Haustiere nur nach Absprache
Ausland nur nach vorheriger Freigabe